Wer kann zukünftig das Kinder- und Jugendhospiz in Anspruch nehmen?
Der erste Schritt in Richtung Kinder-und Jugendhospiz fällt vielen Eltern schwer. Ein Kinder- und Jugendhospiz nimmt kostenlos Kinder und Jugendliche von 0 - 25 Jahren auf, die lebensbegrenzend erkrankt sind. Aufenthalte sind vom Tag der Geburt bzw. ab der Diagnosestellung möglich. Kranken- und Pflegekassen bezuschussen einen stationären Hospizaufenthalt von bis zu 28 Tagen pro Jahr.
Eine Versorgung und Begleitung durch unser zukünftiges Kinder- und Jugendhospiz kommt vor allem bei folgenden Krankheiten in Betracht:
- Angeborene Fehlbildungen sowie Chromosomenanomalien
- Frühgeburtlichkeit und perinatale Infektionen
- Neurodegenerative und metabolische Erkrankungen
- Fortschreitende Krebserkrankungen
- Endzustände genetischer Schädigungen sowie ungünstige Prognosen
- Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten, chronisch-progrediente Erkrankungen des Nervensystems, der Atemwege, des Verdauungstraktes, des Urogenitalsystems, Muskelerkrankungen
- Schwere Geburtsschäden
- Unaufhaltsam fortschreitende Lähmung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Schwerste Behinderung aufgrund eines Unfalls
- Schwerste Mehrfachbehinderungen (Aufgrund unterschiedlicher Ursachen: Folge von ZNS-Infektion, Sauerstoffmangel, epileptische Krampfanfälle)
- Sonstige lebenslimitierende Erkrankungen